Dr. med. Kathrin Wagner

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Schwangerenvorsorge & Mutterschaftsbetreuunng

Sie sind schwanger?

Herzlichen Glückwunsch von unserem Praxisteam!

 

Ein Kind verändert das Leben von heute auf morgen. Mit der Feststellung einer Schwangerschaft beginnt für viele Frauen und deren Familien eine neue Zeit der Vorfreude aber häufig gesellen sich auch Sorgen, Zweifel und Ängste dazu. Bedingt auch durch hormonelle Veränderungen ergeben sich nicht selten in der Frühschwangerschaft schon emotionale Berg- und Talfahrten. Das ist völlig normal. Versuchen sie, soweit es ihnen  möglich ist, zunächst ihrem Körper und auch ihrer eigenen Intuition zu vertrauen und entwickeln sie  eine gewisse Gelassenheit. Denken sie daran, dass auch Schwangerschaft und Muttersein ein Entwicklungsprozess  ist. Auch eventuelle Hindernisse lassen sich mit dieser Einstellung besser überwinden. Freuen sie sich über Ihre Schwangerschaft! Ein Kind ist ein großes Geschenk!

In den Mutterschaftsrichtlinien hat der Gesetzgeber ein ärztliches Betreuungsprogramm für die Zeit während der Schwangerschaft und Wochenbettzeiten beschlossen, um ihnen während dieser Zeit Sicherheit für ihr Wohlbefinden und das ihres Kindes zu geben.

 

Nutzen Sie dieses intensive Betreuungsprogramm für sich und Ihr Kind!

Um die Betreuung zu optimieren, hat jede Schwangere auch den Anspruch auf eine Hebammenbetreuung. Bei uns in der Praxis wird sowohl die ärztliche Betreuung als auch die Hebammenbetreuung gemeinschaftlich „unter einem Dach“ organisiert, d.h. die Hebammen Frau Krause und Frau Uehre bieten parallel zur Arztsprechstunde auch eine integrierte Hebammensprechstunden an. Für Schwangere, die eine andere Hebamme kennen, ist es natürlich problemlos möglich, sich dort betreuen zu lassen.

Bei der ersten Arztvorstellung in der 8.-12. SSW erfolgt eine gynäkologische Untersuchung, ein ausführliches Beratungsgespräch über wichtige Fragen der Ernährung, Lebensweise usw. sowie eine Ultraschalluntersuchung zur Feststellung des Schwangerschaftsalters. Es erfolgen erste Blut- und Urinuntersuchungen mit Bestimmung folgender Parameter:  Blutgruppe, Antikörper, Blutbild, Röteln-Antikörper, Luesserologie und Chlamydien. Bei Einwilligung der Schwangeren kann auch ein HIV-Test zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden.

In der 16. SSW kann das Alpha-Fetoprotein bestimmt werden. Dieser Laborwert dient als Hinweisparameter auf sog. Spaltbildungen des Kindes (z.B. Spina bifida). Die Schwangere muss ihr Einverständnis zu dieser Untersuchung geben, da bei einem Kontrollwert auch weiterführende Untersuchungen veranlasst werden müssten. Dadurch können durchaus Schwangere mit einem gesunden Kind verunsichert werden.

Weitere Blutuntersuchungen finden in der 24. Schwangerschaftswoche mit der  Antikörperkontrolle sowie in der 32./34. Schwangerschaftswoche mit der Kontrolle auf Hepatits B statt. Außerdem werden regelmäßig das Gewicht, der Blutdruck, der Urin und das Blutbild kontrolliert.

Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien sind in der Schwangerschaft drei Ultraschallunter-suchungen vorgesehen: 8.-12. Woche, 19.-22. Woche, 28.-32. Woche. Durch diese Ultraschallkontrollen können Auffälligkeiten und Fehlbildungen beim Kind frühzeitig erkannt werden. Zwischen der 24./28. SSW wird allen Schwangeren ein Zuckerbelastungstest zur Früherkennung von sog. Zucker-verwertungsstörungen (Schwangerschaftsdiabetes) angeboten.

Die vorgesehenen Schwangerschaftsuntersuchungen unterliegen einem ganz bestimmten Rhythmus, d.h. anfänglich werden sie alle 4 Wochen, ab der 28. SSW alle 2-3 Wochen und ab der 36. SSW jede Woche zur Untersuchung einbestellt. Natürlich ist es ganz selbstverständlich, dass sie sich bei Beschwerden jederzeit vorstellen sollten und können. Auch unsere Hebammen sind bei wichtigen Fragen für sie erreichbar.